Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung werden vom Klienten selbst getragen und ergeben sich aus der Zeitdauer der Arbeit.
Bitte sprechen Sie mich an.
Einige Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften und private Krankenversicherungen erstatten allerdings teilweise oder komplett die Behandlungskosten. Erkundigen Sie sich bitte bei ihrer Krankenkasse. Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel die Kosten nicht. Der finanzielle Aufwand kann steuerlich geltend gemacht werden.